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   LAG Hessen, 05.04.2000 - 13 Sa 2606/08   

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LAG Hessen, 05.04.2000 - 13 Sa 2606/08 (https://dejure.org/2000,57838)
LAG Hessen, Entscheidung vom 05.04.2000 - 13 Sa 2606/08 (https://dejure.org/2000,57838)
LAG Hessen, Entscheidung vom 05. April 2000 - 13 Sa 2606/08 (https://dejure.org/2000,57838)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 25.02.1998 - 7 AZR 641/96

    Einzel- oder kollektivvertragliche Altersgrenzenregelung von 60 Jahren bei

    Auszug aus LAG Hessen, 05.04.2000 - 13 Sa 2606/08
    Nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. zuletzt Urteil vom 25. Februar 1998 - 7 AZR 641/96 - AP Nr. 11 zu § 1 TVG Tarifverträge:.

    Diese Formulierung im Regelungszusammenhang des § 19 Abs. 2 MTV, der keinen Rechtsanspruch auf Weiterbeschäftigung gewährt, ändert nichts an der unmissverständlichen Regelung des § 19 Abs. 1 MTV, nach der das Arbeitsverhältnis ohne weitere Voraussetzungen mit der Vollendung des 60. Lebensjahres endet (vgl. zu insofern gleichlautenden Tarifbestimmungen BAG Urteil vom 25. Februar 1998, aaO.; Urteil vom 12. Februar 1992 - 7 AZR 100/91 - AP Nr. 5 zu § 620 BGB Altersgrenze; Urteil vom 6. März 1986, aaO.; Urteil vom 20. Dezember 1984 - 2 AZR 3/84 - AP Nr. 9 zu § 620 BGB Bedingung).

    Entsprechendes gilt für eine etwa später eingetretene grundlegende Änderung der Verhältnisse, nach der die Annahmen der Tarifvertragsparteien zur Altersgrenze für das Bordpersonal nicht mehr aufrechterhalten werden könnten und entsprechend ein Sachgrund für die Weitergeltung der Befristungsregelung nicht mehr vorläge (vgl. auch dazu BAG Urteil vom 25. Februar 1998, aaO.).

    Dagegen spricht im übrigen schon, dass auch zu dieser Zeit die tarifliche Altersgrenze den in § 41 Abs. 1 Satz 2 der Betriebsordnung für Luftfahrtgerät vom 4. März 1970 (LuftBO) normierten Erfahrungswerten entsprach, wonach die Mitglieder der Flugbesatzung mit einem Alter von über 60 Jahren nicht mehr eingesetzt werden sollen (so auch BAG Urteil vom 25. Februar 1998, aaO., Hess. LAG Beschluss vom 4. März 1999, aaO.).

  • BAG, 12.02.1992 - 7 AZR 100/91

    Altersgrenze für Angehörige des Cockpitpersonals

    Auszug aus LAG Hessen, 05.04.2000 - 13 Sa 2606/08
    Diese Formulierung im Regelungszusammenhang des § 19 Abs. 2 MTV, der keinen Rechtsanspruch auf Weiterbeschäftigung gewährt, ändert nichts an der unmissverständlichen Regelung des § 19 Abs. 1 MTV, nach der das Arbeitsverhältnis ohne weitere Voraussetzungen mit der Vollendung des 60. Lebensjahres endet (vgl. zu insofern gleichlautenden Tarifbestimmungen BAG Urteil vom 25. Februar 1998, aaO.; Urteil vom 12. Februar 1992 - 7 AZR 100/91 - AP Nr. 5 zu § 620 BGB Altersgrenze; Urteil vom 6. März 1986, aaO.; Urteil vom 20. Dezember 1984 - 2 AZR 3/84 - AP Nr. 9 zu § 620 BGB Bedingung).

    Der Kläger verkennt insofern schon, dass die tarifvertragliche Regelung keiner Billigkeitskontrolle unterliegt (vgl. etwa BAG Urteil vom 12. Februar 1992, aaO., mwN.).

    Abgesehen davon, dass der Kläger nach seinen eigenen Darlegungen eine nicht unerhebliche Übergangsentschädigung erhalten hat, war dem Kläger jedenfalls wegen der verbleibenden und angesichts des späten Eintritts auch absehbaren wirtschaftlichen Beeinträchtigungen angesichts seiner nicht unerheblichen Bezüge von zuletzt durchschnittlich über 18.500,-- DM eine angemessene Eigenversorgung zumutbar (vgl. auch .dazu Hess. LAG Urteil vom 30. April 1998. aaO., und Urteil vom 6. März 1998, aaO., jeweils unter Hinweis auf BAG Urteil vom 12. Februar 1992, aaO.).

  • BAG, 20.12.1984 - 2 AZR 3/84

    Altersgrenze in einem Tarifvertrag

    Auszug aus LAG Hessen, 05.04.2000 - 13 Sa 2606/08
    Diese Formulierung im Regelungszusammenhang des § 19 Abs. 2 MTV, der keinen Rechtsanspruch auf Weiterbeschäftigung gewährt, ändert nichts an der unmissverständlichen Regelung des § 19 Abs. 1 MTV, nach der das Arbeitsverhältnis ohne weitere Voraussetzungen mit der Vollendung des 60. Lebensjahres endet (vgl. zu insofern gleichlautenden Tarifbestimmungen BAG Urteil vom 25. Februar 1998, aaO.; Urteil vom 12. Februar 1992 - 7 AZR 100/91 - AP Nr. 5 zu § 620 BGB Altersgrenze; Urteil vom 6. März 1986, aaO.; Urteil vom 20. Dezember 1984 - 2 AZR 3/84 - AP Nr. 9 zu § 620 BGB Bedingung).

    Daneben kann jedenfalls bei der hier in Frage stehenden Altersgrenze von 60 Jahren nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. Urteile vom 12. Februar 1992 und 20. Dezember 1984, aaO.) ohnehin nicht davon ausgegangen werden, dass eine tarifliche Altersgrenze, die auf dieses Lebensalter abstellt, allein wegen Fehlens bzw. unzureichender Übergangsversorgung unwirksam wäre.

  • BVerfG, 24.04.1991 - 1 BvR 1341/90

    Abwicklung von DDR-Einrichtungen

    Auszug aus LAG Hessen, 05.04.2000 - 13 Sa 2606/08
    Einen unmittelbaren Schutz gegen den Verlust eines Arbeitsplatzes aufgrund privater Dispositionen gewährt das Grundrecht dagegen nicht (BVerfG Urteil vom 24. April 1991 - 1 BvR 1341/90 - AP Nr. 70 zu Art. 12 GG).

    Für den Bereich der Beendigung von Arbeitsverhältnissen hat der Gesetzgeber einer aus Art. 12 Abs. 1 GG folgenden Schutzpflicht durch den Erlass von Kündigungsschutzvorschriften genügt (BVerfG Urteil vom 24. April 1991, aaO) und damit ein bestimmtes Maß an Arbeitsplatzschutz vorgegeben.

  • BAG, 11.06.1997 - 7 AZR 186/96

    Wirksame Beendigung eines Arbeitsverhältnisses bei Erreichen des 65. Lebensjahres

    Auszug aus LAG Hessen, 05.04.2000 - 13 Sa 2606/08
    Dazu gehören auch Normen, die einen Sachgrund für die Beendigung von Arbeitsverhältnissen ohne Ausspruch einer Kündigung regeln (vgl. auch BAG Urteil vom 11. Juni 1997 - 7 AZR 186/96 - AP Nr. 7 zu § 41 SGB VI) und damit eine von § 620 BGB zugelassene Gestaltungsmöglichkeit von Arbeitsverhältnissen' konkretisieren.

    Nichts anderes gilt für die Befristung von Arbeitsverhältnissen, bei der die Funktion des Kündigungsschutzes die arbeitsgerichtliche Befristungskontrolle übernimmt (BAG Urteil vom 11. Juni 1997, aaO.).

  • BAG, 06.03.1986 - 2 AZR 262/85

    Umfang der Tarifautonomie - Wirksamkeit einer tariflichen Altersgrenze für

    Auszug aus LAG Hessen, 05.04.2000 - 13 Sa 2606/08
    Denn die Arbeitsvertragsparteien haben mit der einzelvertraglichen Bezugnahme über ihre Grundrechte im Wege einer privatautonomen Regelung verfügt und geregelt, dass zwischen ihnen die gleiche Rechtslage wie bei den tarifgebundenen Parteien gelten soll (vgl. etwa BAG Urteil vom 25. Februar 1998. aaO.: und schon BAG Urteil vom 6. März 1986 - 2 AZR 262/85 - AP Nr. 1 zu § 620 BGB Altersgrenze).

    Diese Formulierung im Regelungszusammenhang des § 19 Abs. 2 MTV, der keinen Rechtsanspruch auf Weiterbeschäftigung gewährt, ändert nichts an der unmissverständlichen Regelung des § 19 Abs. 1 MTV, nach der das Arbeitsverhältnis ohne weitere Voraussetzungen mit der Vollendung des 60. Lebensjahres endet (vgl. zu insofern gleichlautenden Tarifbestimmungen BAG Urteil vom 25. Februar 1998, aaO.; Urteil vom 12. Februar 1992 - 7 AZR 100/91 - AP Nr. 5 zu § 620 BGB Altersgrenze; Urteil vom 6. März 1986, aaO.; Urteil vom 20. Dezember 1984 - 2 AZR 3/84 - AP Nr. 9 zu § 620 BGB Bedingung).

  • BVerfG, 25.02.1975 - 1 BvF 1/74

    Schwangerschaftsabbruch I

    Auszug aus LAG Hessen, 05.04.2000 - 13 Sa 2606/08
    Das folgt aus der vom Bundesverfassungsgericht anerkannten Schutzpflichtfunktion der Grundrechte (BVerfGE 39, 1, 42, 88, 203, 254; NJW 1996, 651), die staatliche Grundrechtsadressaten dazu verpflichtet, einzelne Grundrechtsträger vor einer unverhältnismäßigen Beschränkung ihrer Grundrechte durch privatautonome Regelungen zu bewahren.
  • BAG, 11.03.1998 - 7 AZR 700/96

    Tarifliche Altersgrenze von 55 Jahren

    Auszug aus LAG Hessen, 05.04.2000 - 13 Sa 2606/08
    Luftfahrt und - für tarifliche Altersgrenzen von 55 Jahren - Urteil vom 11. März 1998 - 7 AZR 700/96 - AP Nr. 12 zu § 1 TVG Tarifverträge: Luftfahrt und Urteil vom 11. März 1998 - 7 AZR 712/96 - n v, jeweils mwN.), der sich das Berufungsgericht angeschlossen hat (vgl. etwa Beschluss vom 4. März 1999 - 3 Ta 684/98 - Urteil vom 30. April 1998 - 3 Sa 697/97 - Urteil vom 6. März 1998 - 13 SaGa 65/98 -) und von der abzuweichen die Kammer auch im vorliegenden Streitfall keine Veranlassung sieht, war eine tarifliche Altersgrenze von 60 Jahren für die Angehörigen des Bordpersonals wie die vorliegende als Sachgrund bi lang nicht zu beanstanden.
  • BAG, 14.10.1997 - 7 AZR 811/96

    Übernahme von Auszubildenden in ein Arbeitsverhältnis

    Auszug aus LAG Hessen, 05.04.2000 - 13 Sa 2606/08
    Sie beruhen auf kollektiv ausgeübter Privatautonomie (vgl. auch BAG Urteil vom 14. Oktober 1997 - 7 AZR 811/96 - AP Nr. 155 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie), nachdem die Tarifvertragsparteien ihr Grundrecht aus Art. 9 Abs. 3 GG wahrgenommen und Regelungen zu bestimmten Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen geschaffen haben.
  • BAG, 12.02.1986 - 7 AZR 482/84

    Befristung - Wissenschaftlicher Nachwuchs - Förderung - Wissenschaflicher

    Auszug aus LAG Hessen, 05.04.2000 - 13 Sa 2606/08
    Denn die Arbeitsvertragsparteien haben mit der einzelvertraglichen Bezugnahme über ihre Grundrechte im Wege einer privatautonomen Regelung verfügt und geregelt, dass zwischen ihnen die gleiche Rechtslage wie bei den tarifgebundenen Parteien gelten soll (vgl. etwa BAG Urteil vom 25. Februar 1998. aaO.: und schon BAG Urteil vom 6. März 1986 - 2 AZR 262/85 - AP Nr. 1 zu § 620 BGB Altersgrenze).
  • BAG, 11.03.1998 - 7 AZR 712/96

    Rechtmäßigkeit einer tariflichen Altersgrenze von 55 Jahren - Befristung eines

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